Mietrecht

Durch die Mietrechtsreform sollen Mieter und Vermieter wieder in der Lage sein, ihre Rechte und Pflichten auch ohne juristische Hilfe unmittelbar aus dem Gesetz zu entnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gesetzgeber die vorhanden Normen vereinfacht, neu gegliedert und diese inhaltlich modernisiert.

 

Lassen Sie sich von unserem Fachmann für Mietrecht, Rechtsanwalt Wolfgang Krolik, umfassend über Ihre Recht und Pflichten als Mieter und Vermieter beraten.

Übermitteln Sie uns die für die Bearbeitung Ihres Mietrechtsfalles erforderlichen Daten und Angaben in unserer virtuellen Kanzlei.

Einen ersten Überblick über die Neuerungen, die ab dem 01.09.01 in Kraft getreten sind, finden Sie in unserem Ratgeber Mietrecht Teil 1. Insbesondere zur Form des Mietvertrags, zur Kaution, zur Miethöhe und zu den Betriebskosten finden Sie dort ausführliche Informationen.

 

Im Ratgeber Mietrecht Teil 2  finden Sie eine Übersicht der Regelungen über die Schönheitsreparaturen, über das Eintritts - und Fortsetzungsrecht bei Tod des Mieters sowie die Kündigung und weitere Regelungen, die seit der Mietrechtsreform am 01.09.2001 in Kraft getreten sind.

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